ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) PRFACT AG

Die nachfolgenden AGB sind integraler Bestandteil der Offerte und regeln die Zusammenarbeit bis zur Unterzeichnung des Agenturvertrages. Von den Konditionen in den AGB kann im gemeinsamen Einverständnis im Rahmen des Vertrages abgewichen werden. Die Kostenvoranschläge verstehen sich exkl. MwSt.

Wir erbringen unsere Leistungen und Werke ausschliesslich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers und abweichende
Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.


Formvorschriften

Vereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Die PRfact AG wird durch eigene mündliche Erklärungen oder mündliche Erklärungen des Kunden nicht verpflichtet. Abweichungen von diesen AGB sowie sämtlichen weiteren Vereinbarungen zwischen der PRfact AG und seinen Kunden bedürfen ebenfalls der Schriftform.


Vertragsgegenstand


Gegenstand von Verträgen zwischen der PRfact AG und ihren Kunden sind nur Leistungen, zu denen sich die PRfact AG ausdrücklich verpflichtet hat. Die PRfact AG haftet nicht für ein bestimmtes Ergebnis, soweit ein solches nicht ausdrücklich und in Schriftform zugesichert wurde. Die Definition der geschuldeten Leistungen erfolgt in der schriftlichen Offerte oder Auftragsbestätigung.



Vergütung


Die Agentur erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen der Agentur werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig.


Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt und nach Prüfung durch die Agentur zur Zahlung weitergeleitet. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Die Agentur setzt sich dafür ein, dass Dritte bei Überschreiten des Kostenvoranschlags die Agentur unverzüglich davon unterrichten und die Änderungen und/oder Ergänzungen, welche von der Agentur und dem Kunden unverzüglich zu bestätigen sind, an die Agentur und den Kunden weiterleiten.


Werden nach Absprache Rechnungen für Drittleistungen auf die PRfact AG ausgestellt und durch diese bezahlt, wird dem Kunden spätestens 30 Tage vor Anfall eine Akonto-Rechnung über mind. 75% der budgetierten Fremdleistungen gestellt. PRfact belegt am Ende eines Projektes/ Teilprojektes alle entstandenen Fremdkosten und verrechnet die Akonto-Zahlung sowie offene Rechnungen in einer Abschlussrechnung.

Die Vergütung ist zu 50% bei Auftragsvergabe und zu 50% bei Ablieferung der Arbeiten innerhalb 30 Tagen - sofern keine andere Vereinbarung in schriftlicher Form vereinbart wurde - fällig; sie ist ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers fallen Mahngebühren (CHF 50.-) und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.


Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.


Geht die PRfact AG in Ausnahmefällen für die Bezahlung von Drittleistungen in Vorleistung, wird eine Gebühr von 15% auf dem Rechnungsnetto erhoben.


Allgemein ist für die Rechnungserstellung in Fremdwährungen der in der Offerte angegebene CHF-Mittelkurs ausschlaggebend. Allfällige Währungsdifferenzen zwischen Offerte und tatsächlicher Rechnung gehen zu Lasten des Kunden.


Vorbehältlich anderer Vereinbarung verstehen sich die von der Agentur unterbreiteten eigenen und fremden Preise in den Kostenvoranschlägen mit einer Abweichung von +-10%.


Der Kunde verpflichtet sich der Agentur sämtliche Auslagen und Aufwendungen, welche dieser in Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben entstanden sind, zu ersetzen. Insbesondere schliesst die Vergütung der Agentur, sofern nicht anders geregelt, folgendes nicht mit ein: Fremdkosten wie Reisekosten, Hotelkosten, Übersetzungen, Catering, Vervielfältigung von Dokumenten, Fotos, Dias, Bild-, Daten- und Tonträger, Druck- und Lithokosten sowie Honorare Dritter wie Fotografen, Grafikern, Internetprogrammierern und sonstigen Dienstleistern der Werbe-, Medien- und Druckbranche. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt.
Konzepte, Entwürfe und Präsentationen sind in jedem Fall nach Ablieferung zu vergüten.


Die PRfact AG erstellt keine Konzepte, Entwürfe und Präsentationen ohne Vergütung.


An Konzepte, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten oder Pitches hat der Auftraggeber keinerlei Rechte, auch wenn er eine Vergütung schuldet. Kommt gestützt auf eine Offerte kein Vertrag zustande, so hat der Kunde Konzepte, Entwürfe und Präsentationen unverzüglich zu vernichten. Offerten, die nicht innert Monatsfrist angenommen werden, sind unverbindlich. Vor der Annahme durch den Kunden kann die PRfact AG die Offerte ohne Weiteres widerrufen.


Gesondert abgerechnete Auslagen sind durch den Auftraggeber innerhalb 10 Tagen zu begleichen.

Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.

Die gesetzlichen Verrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen
Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ohne Einwilligung des Auftraggebers abzutreten.

Vertragspartner, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung,
bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

Werden Werke oder Arbeiten von uns über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang
hinaus ohne unsere Einwilligung genutzt, so wird hierfür eine nachträgliche Vergütung fällig.



Auftragsabwicklung


Kleinere Zusatzaufträge bis zu maximal CHF 2’000.- netto bedürfen nicht der Vorlage eines Kostenvoranschlags, sondern lediglich des schriftlichen Auftrags des Kunden. Die Agentur verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen nur zu Zwecken der Aufgabenerfüllung gemäss Offerte/ Konzept zu verwenden.
Für Inhalte und Materialien, die vom Kunden geliefert werden, übernimmt die PRfact AG keinerlei Verantwortung. Insbesondere für nicht lizenziertes Bildmaterial, Musik oder Filmmaterial.
Weisungen des Kunden bei der Auftragserfüllung sind nur insoweit beachtlich, als dadurch die Auftragserfüllung weder erschwert noch verzögert und kein Mehraufwand verursacht wird; für Weisungen des Kunden übernimmt die PRfact AG keinerlei Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, die PRfact AG schadlos zu halten, sofern es dafür von Dritten in Anspruch genommen werden sollte.

Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen und vereinbarte Teilleistungen (z.B. Grobkonzepte, Detailkonzepte, Contentpläne etc.) sofort zu prüfen. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Erklärung des Kunden. Allfällige Mängel sind in der schriftlichen Abnahme detailliert zu beschreiben. Wurde ein Termin schriftlich vereinbart und gerät das Unternehmen mit Leistungen in Verzug, so ist der Kunde auf jeden Fall verpflichtet, zuerst auf den Verzug schriftlich hinzuweisen und eine angemessene Nachfrist anzusetzen.



Pflichten der PRfact AG


Die PRfact AG ist verpflichtet, die Leistungen gemäss den Angaben in der Offerte zu erbringen. Die PRfact AG ist berechtigt, für die Auftragserfüllung Dritte beizuziehen. Änderungen an den offerierten Leistungen sind nur durch schriftliche Vereinbarung möglich. Mehraufwand ist durch den Kunden zusätzlich zu vergüten. Für Leistungen, zu denen sich die PRfact AG nicht verpflichtet hat, wird keinerlei Verantwortung übernommen. Die PRfact AG ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden mit Dritten Verträge abzuschliessen, soweit dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist.


Pflichten des Kunden


Der Kunde ist verpflichtet, der PRfact AG schon vor Vertragsabschluss sämtliche erforderlichen Informationen zu liefern, die für die Auftragserfüllung eine Rolle spielen; er hat namentlich auch auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf rechtliche Vorschriften hinzuweisen, die für die Auftragserfüllung von Bedeutung sein können. Der Kunde ist verpflichtet, die in der Offerte oder Auftragsbestätigung genannten Dokumente, Unterlagen, Inhalte und Materialien vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zu liefern. Der Kunde ist verpflichtet, die in der Offerte genannte Vergütung vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zu leisten. Ist der Kunde mit einer Zahlung oder anderen Leistungen oder Mitwirkungspflichten in Verzug, so ist die PRfact AG berechtigt, seine Leistungen ohne weiteres einzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, die PRfact AG von allfälligen Verbindlichkeiten, die diese im Rahmen der Auftragserfüllung eingegangen ist, zu befreien.



Dauer und Kündigung


Diese AGB gelten automatisch ab Auftragserteilung durch den Kunden.
Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung hat jeweils schriftlich und auf das Ende eines Monats zu erfolgen. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Agentur zur Erfüllung der dieser Vereinbarung zugrundeliegenden Leistungen Personal und Infrastruktur reserviert und bereitstellt. Kündigt der Kunde die Zusammenarbeit ohne Einhaltung der dreimonatigen Frist, so gilt die Kündigung als zur Unzeit erfolgt und der Kunde schuldet der Agentur eine Konventionalstrafe in der Höhe von 25% des Honorars der vorangegangenen 12 Monate zusammengezählt (bzw. bei unterjährigem Arbeitsverhältnis 25% des vorgesehenen Jahreshonorars). Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Liegt eine unterzeichnete Offerte vor, ist diese frühestens auf das Ende der definierten Laufzeit zu künden.


Erwerb von Rechten und geistiges Eigentum


Der Kunde hat das ausschliessliche, zeitlich, mengenmässig, räumlich (Schweiz) sowie sachlich unbeschränkte Recht, die von der Agentur geschaffenen sowie auf Kundenwunsch umgesetzten Leistungen (gemäss vereinbartem Konzept) frei zu verwenden, unter Vorbehalt der unverzichtbaren Persönlichkeitsrechte des Urhebers.


Sämtliche Rechte (Urheberrechte und andere) an den Leistungen der Agentur bleiben bei der Agentur. Der Kunde erwirbt mit der Begleichung der Agenturrechnungen ein Nutzungsrecht für die Dauer der Zusammenarbeit. Die Übertragung dieser Rechte auf Dritte oder verbundene Unternehmen sowie Mehrfachnutzungen (z. B.für ein anderes Produkt, eine andere Aktion, eine andere Webseite, eine andere Plattform oder durch eine andere Gesellschaft) bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung der PRfact AG und
sind vergütungspflichtig.

Unsere Leistungen, Werke und Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck während der Dauer der Zusammenarbeit im vereinbarten Umfang verwendet werden.

Mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht angewendet, und es besteht insbesondere keinerlei Pflicht zur Übergabe von Quellcode oder offenen Layout-Dateien. Ist die Übergabe des Quellcodes vereinbart, bezieht sich eine Haftung und Gewährleistung von PRfact AG ausschliesslich auf den unveränderten Quellcode zum Zeitpunkt der Übergabe.

Auch sämtliche Rechte an präsentierten, nicht jedoch zur Umsetzung ausgewählten Leistungen und Werken verbleiben bei der PRfact AG.


Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Umfang zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.


Die Agentur wird den Kunden informieren, wie lange und unter welchen Bedingungen Urheberrechte von beigezogenen Dritten vom Kunden genutzt werden dürfen. Nach Beendigung der Zusammenarbeit dürfen die Leistungen der Agentur nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung und gegen Leistung einer Entschädigung weiterverwendet werden.


Die Agentur wird die dem Kunden gewährten Leistungen (gemäss vereinbartem Konzept), insbesondere sämtliche Ideen, Entwürfe und Gestaltungen nicht in gleicher, sondern nur in abgeänderter Form für andere Auftraggeber verwenden, so dass eine Verwechslung mit dem Kunden ausgeschlossen werden kann. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Kunden sich entscheidet, von der Agentur erbrachte Leistungen nicht zu realisieren oder deren Bezahlung nicht vornimmt.


Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur mit Agentur- und Urheberbenennung zulässig.
Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt die PRfact AG zum Schadensersatz. Ohne Nachweis der Agentur- und Urheberbenennung steht uns ein Zuschlag von 100% auf das
vereinbarte bzw. das übliche Nutzungshonorar zu.

Die PRfact AG darf die entwickelten Kommunikationsmassnahmen mit kleiner Schrift in angemessener
Weise mit dem Namenszug und/oder Logo für Eigenwerbung im Rahmen von
Präsentationen sowie auf unserer Webseite unentgeltlich nutzen; Pressemitteilungen
werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.


Gewährleistung


Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die technische, inhaltliche und funktionsmässige Richtigkeit von Produkt, Bild und Text. Für solchermassen vom Auftraggeber freigegebene Arbeiten entfällt jede Haftung der Agentur für erkennbare Mängel. Beanstandungen versteckter Mängel haben spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei der Agentur zu erfolgen, andernfalls die Mängelrechte verwirkt sind.


Die PRfact AG übernimmt keine Gewährleistung für Leistungen Dritter. Allfällige Gewährleistungsansprüche werden dem Kunden abgetreten.

Für Mängel mit Bezug auf eigene Leistungen der PRfact AG, die nicht unverzüglich nach der Abnahme, spätestens aber 30 Tage nach der Ablieferung schriftlich gemeldet werden, übernimmt die PRfact AG keine Gewährleistung.

Bei Mängeln, die im Zeitpunkt der Ablieferung nachweislich bestanden haben und rechtzeitig gemeldet wurden, ist der Kunde ausschliesslich berechtigt, die Nachbesserung zu verlangen. Minderung ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Die Wandelung ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel durch einen Dritten beheben zu lassen oder selbst zu beheben. Bei Missachtung dieser Bestimmung wird jede Gewährleistung abgelehnt.



Haftung


Die PRfact AG übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die Haftung der PRfact AG ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für Datenverluste wird ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des Auftrages gemäss Offerte bzw. Auftragsbestätigung beschränkt.

Für entgangenen Gewinn haften wir nicht, es sei denn, der Verzug beruht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.



Briefing / Gestaltungsfreiheit / Zusatzleistungen


Basis unserer Tätigkeit bildet das Briefing durch den Auftraggeber. Wird das Briefing
mündlich erteilt, übermitteln wir dem Auftraggeber ein Briefingprotokoll. Dieses
Protokoll wird zur verbindlichen Arbeitsunterlage und gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt werden
verbindlich, wenn und soweit der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen schriftlich
oder in Textform widerspricht.

Geschuldet wird jeweils nur ein Entwurf sowie dessen einmalige Überarbeitung. Wünscht
der Auftraggeber über die einmalige Vorlage und Überarbeitung eines Entwurfs hinaus
weitere Änderungen oder die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, so handelt es sich
um Zusatzleistungen, die nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet werden.




Freigabe / Produktionsüberwachung / Gewährleistung


Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit
von Bild und Text.
Die Produktion wird von uns nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht
eine solche Vereinbarung, so sind wir ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu
treffen und Weisungen zu erteilen.




Geheimhaltung


Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sowohl im Rahmen von Wettbewerben, von Vertragsverhandlungen als auch bei der Auftragserfüllung. Die PRfact AG ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Kopien der Auftragsergebnisse anzufertigen und zu behalten.



Schlussbestimmungen


Sollten Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl verbindlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der PRfact AG irgendwelche Rechte aus diesem Vertrag zu übertragen. Verträge zwischen der PRfact AG und seinen Kunden unterstehen Schweizer Recht.



Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der PRfact AG.

PRfact AG, Zürich, November 2017